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   BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95   

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https://dejure.org/1995,13010
BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95 (https://dejure.org/1995,13010)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1995 - VI ZB 4/95 (https://dejure.org/1995,13010)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1995 - VI ZB 4/95 (https://dejure.org/1995,13010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 519 Abs. 3
    Zur Deutung eines Prozeßkostenhilfegesuchs als Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1462
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
    Mit Recht führt das Berufungsgericht aus, daß jedenfalls ein solcher Antrag sich nicht mit der nach § 519 Abs. 3 ZPO erforderlichen Vorstellung vereinbaren lasse, daß der Schriftsatz vom 28. November 1994 neben dem Prozeßkostenhilfe-Gesuch bereits eine Begründung der Berufung beinhalte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91, 92).

    Einer solchen Auslegung stehen jedoch der objektive Erklärungswert des Schriftsatzes vom 28. November 1994 sowie der oben erörterte Vortrag des Klägers entgegen, der seine damalige Willensrichtung erkennen läßt (vgl. auch insoweit BGB, Beschluß vom 16. Oktober 1985 - a.a.O.).

  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
    Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen, daß eine Eingabe, mit welcher der Berufungskläger z.B. um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachsucht, gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt (BGH, Urteil vom 12. Februar 1989 - IV ZR 55/88 - NJW-RR 1989, 184, 185) [BGH 09.11.1988 - IVb ZB 165/88].
  • BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73

    Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
    Deshalb kommt es, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, darauf an, ob der Schriftsatz vom 28. November 1994 auch zur Begründung der Berufung bestimmt war (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - IV ZR 68/73 - VersR 1974, 194, 195; vom 12. Februar 1989 sowie Beschluß vom 16. Februar 1977 - jeweils a.a.O.).
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76

    Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens -

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, muß nämlich angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Gesuch um Prozeßkostenhilfe auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570).
  • BGH, 22.07.2015 - XII ZB 131/15

    Familienstreitsache: Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist durch eine Eingabe

    Bei der hiernach erforderlichen Prüfung der Willensrichtung des Berufungsklägers kommt es allein auf dessen erklärten, nach außen hervorgetretenen Willen im Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes an (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2008 - XII ZB 182/04 - FamRZ 2008, 1063 Rn. 12; BGHZ 165, 318 = FamRZ 2006, 400 und vom 15. Februar 1995 - XII ZB 7/95 - NJW 1995, 2112, 2113; Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 55/88 - FamRZ 1989, 849 f.; BGH Beschluss vom 14. März 1995 - VI ZB 4/95 - VersR 1995, 1462).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

    Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m.w.N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt.
  • BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98

    Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Allerdings ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschluß vom 14. März 1995 - VI ZB 4/95 - VersR 1995, 1462, 1463 m.w.N.), die das Berufungsgericht seiner Entscheidung auch zugrunde gelegt hat, nicht ausgeschlossen, daß ein PKH-Gesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt.
  • OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der

    Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m. w. N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt.
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